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GTR 2 Bambus
Gesetzgebung für elektrische Skateboards in Europa

Die Benutzung von Elektro-Skateboards unterliegt in jedem europäischen Land besonderen Vorschriften. Es gibt kein einheitliches Gesetz auf der Ebene der Europäischen Union, und jedes Land setzt seine eigenen Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften durch.
Unabhängig davon, ob Sie ein Gelegenheitsfahrer oder ein E-Skate-Enthusiast sind, sollten Sie sich unbedingt über die Rechtsvorschriften in Ihrem Land informieren, bevor Sie auf öffentlichen Plätzen fahren. In einigen Ländern ist die Benutzung von E-Skates unter bestimmten Bedingungen (Geschwindigkeitsbegrenzungen, vorgeschriebene Ausrüstung, Versicherung) erlaubt, während sie in anderen Ländern im Straßenverkehr verboten sind.
Die hier vorgestellten Informationen beruhen auf umfangreichen Recherchen, stellen jedoch keine offizielle Rechtsquelle dar. Wir empfehlen dringend, sich bei den örtlichen Behörden über die aktuellsten und offiziellen Vorschriften zuinformieren.
Nachfolgend finden Sie eine Übersichtstabelle mit den Vorschriften der einzelnen Länder, aus der hervorgeht, ob Elektro-Skateboards erlaubt sind, unter welchen Bedingungen und mit welchen Einschränkungen.
Warnung: Gesetze können sich schnell ändern, daher empfehlen wir, die örtlichen Behörden zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
VERORDNUNGEN IN EUROPÄISCHEN LÄNDERN
Europäische Länder | Verordnungen |
---|---|
Frankreich | In Frankreich unterliegen Elektro-Skateboards der EDPM-Verordnung, die ihre Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt und ihre Benutzung auf Gehwegen verbietet. Sie müssen mit Lichtern, Reflektoren und einem akustischen Warngerät ausgestattet sein und dürfen nur von Fahrern ab 14 Jahren benutzt werden. Sie können auf Radwegen und Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h benutzt werden, und eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Das Tragen eines Helms wird für zusätzliche Sicherheit dringend empfohlen. |
Österreich | Elektro-Skateboards sind in Österreich nicht speziell geregelt. Elektroroller sind auf der Straße erlaubt, während Hoverboards und andere kleine Fahrzeuge nur auf Gehwegen erlaubt sind, ohne Fußgänger zu stören.
E-Skates fallen zwischen diese beiden Kategorien, wodurch ihr rechtlicher Status unsicher ist. Obwohl ihre Leistung mit der von Elektroscootern vergleichbar ist, sind sie gesetzlich nicht offiziell anerkannt. Ihre Benutzung im Straßenverkehr bleibt daher riskant und erfordert Vorsicht. Es ist daher notwendig, sich bei den örtlichen Behörden zu informieren. |
Belgien | Elektro-Skateboards sind legal und unterliegen denselben Gesetzen wie selbstbalancierende Motorroller. Sie dürfen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h fahren und die gleichen Fahrspuren wie Fahrräder benutzen. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier |
Kroatien | Elektro-Skateboards sind in Kroatien noch nicht speziell geregelt, so dass ihre Verwendung unsicher ist. Nach Angaben des kroatischen Fahrzeugzentrums könnten sie als Mopeds oder Leichtfahrzeuge des Typs L6 (≤ 350 kg ohne Batterie, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h) eingestuft werden. Da das Gesetz vage ist, bleibt die Reaktion der Behörden unvorhersehbar. Es wird daher empfohlen, vorsichtig zu sein und sich bei den örtlichen Behörden zu erkundigen. |
Tschechische Republik | Es ist unklar, ob Elektro-Skateboards in der Tschechischen Republik legal sind. Das Straßenverkehrsgesetz erwähnt nicht ausdrücklich elektrische oder motorisierte Fahrzeuge wie Skateboards, Motorroller oder Elektrofahrräder. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier |
Dänemark | Elektro-Skateboards sind legal, müssen aber bestimmte Einschränkungen beachten: gewicht von weniger als 10 kg, Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und maximale Autonomie von 30 km. Für weitere Informationen, klicken Sie hier |
Finnland | Elektro-Skateboards sind legal und werden in zwei Kategorien eingeteilt: für die Fahrt auf Gehwegen muss die Höchstleistung 1 kW und die Höchstgeschwindigkeit 15 km/h betragen; für die Fahrt auf der Straße bleibt die Höchstleistung bei 1 kW, aber die Geschwindigkeit kann 25 km/h erreichen. Im letztgenannten Fall sind ein Frontlicht, Reflektoren und eine akustische Vorrichtung vorgeschrieben. |
Deutschland | Elektro-Skateboards sind in Deutschland auf öffentlichen Straßen verboten. Der Gesetzgeber schreibt für Elektrofahrzeuge das Vorhandensein eines Lenkers vor, was Elektro-Skateboards ausschließt. Mehr Informationen zur Rechtslage für die Zulassung von Elektro-Skateboards in Deutschland (im Jahr 2022) |
Griechenland | Derzeit sind Elektro-Skateboards in Griechenland verboten. Es werden jedoch Gesetze ausgearbeitet, die ihre Nutzung im öffentlichen Raum erlauben sollen. Auf dem Bürgersteig: Einstufung als Fußgänger, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 6 km/h Auf der Straße: Einstufung als Fahrrad, Höchstgeschwindigkeit 25 km/h Pflicht zur Anbringung eines Aufklebers, auf dem der Name des Herstellers, die Höchstgeschwindigkeit und die Fahrzeugidentifikationsnummer angegeben sind. Quelle: Vorschriften in Griechenland hier. |
Island | In Island gibt es keine speziellen Gesetze für die Benutzung von Elektro-Skateboards. |
Irland | Bislang gibt es in Irland keine speziellen Rechtsvorschriften für elektrische Skateboards, im Gegensatz zu Elektrorollern, die reguliert sind. Da die Situation unklar ist, wird empfohlen, sich bei den örtlichen Behörden zu erkundigen, bevor man ein elektrisches Skateboard auf öffentlichen Straßen benutzt. Weitere Informationen über die Rechtsvorschriften für Elektroroller. |
Italien | Unklare Vorschriften für Elektro-Skateboards, erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden |
Litauen | Die Gesetzgebung in Litauen ist vage. Elektrofahrräder und Elektroroller unter 250 Watt sind erlaubt, aber Elektro-Skateboards werden nicht erwähnt. Offizielle Quelle hier. |
Niederlande | Elektro-Skateboards sind verboten. Auf öffentlichen Straßen sind nur Autos, Mopeds, Motorräder und Fahrräder erlaubt. |
Norwegen | Elektro-Skateboards sind legal und unterliegen den gleichen Vorschriften wie Fahrräder. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, und die Boards müssen mit Scheinwerfern, Rücklichtern, Reflektoren und einer Klingel oder Hupe ausgestattet sein. |
Polen | Seit 2022 : Obligatorischer Verkehr auf Radwegen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. - Vorrang für Fußgänger auf gemischten Radwegen und in Fußgängerzonen. - Die Benutzung des Bürgersteigs ist nur erlaubt, wenn kein Radweg vorhanden ist, vorausgesetzt ride mit reduzierter Geschwindigkeit und ohne die Fußgänger zu stören. - Die Beförderung einer anderen Person ist verboten. - Kinder unter 10 Jahren: nur in Wohngebieten und unter Aufsicht von Erwachsenen erlaubt. |
Portugal | Derzeit gibt es keine speziellen Gesetze für elektrische Skateboards. Wenden Sie sich an die örtlichen Behörden, um weitere Informationen zu den Vorschriften zu erhalten |
Spanien | Die Gesetzgebung in Spanien betrifft Elektroroller, aber nicht elektrische Skateboards. Aus diesem Grund bleiben die Rechtsvorschriften für elektrische Skateboards unklar. Außerdem sind die Vorschriften je nach Stadt unterschiedlich. Erkundigen Sie sich daher bei den örtlichen Behörden |
Schweiz | Elektro-Skateboards sind illegal, und die Polizei hat diese Geräte bereits beschlagnahmt. |
Schweden | Elektro-Skateboards sind legal und werden als Fahrräder eingestuft, sofern ihre Leistung weniger als 250 W und ihre Höchstgeschwindigkeit weniger als 20 km/h beträgt. Für weitere Informationen, klicken Sie hier |
Wenn Sie auf das Produktblatt der GTR 2 Bamboo Sport Version zugreifen möchten, klicken Sie hier.

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